Information gem. § 9 Abs. 6 WSF-DV

Information der Görtz-Gruppe zur Verwendung der Beihilfen durch den WSF

 

Hamburg, den 20.04.2022 - Die Görtz-Gruppe hat im April 2021 Beihilfen im Rahmen des Stabilisierungspaketes seitens des Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhalten. Die gewährten Mittel wurden überwiegend zur Betriebsmittelfinanzierung verwendet, um das laufende Geschäft zu sichern und die Liquiditätsengpässe, die durch die Covid-19-Pandemie entstanden sind, auszugleichen. Der Großteil wurde für den Wareneinkauf und die Begleichung der Mieten der stationären Geschäfte aufgewandt.

Darüber hinaus wurden drei Mio. EUR in immaterielles Anlagevermögen investiert, um den Ausbau und das Wachstum digitaler Vertriebskanäle voranzutreiben.

Die bereits vor Pandemie-Beginn begonnene Transformation zum Omni-Channel-Händler im Schuhbereich konnte durch die Gewinnung neuer Partner vor allem im Marktplatzsegment gestärkt werden. Des Weiteren wurde ein Schwerpunkt auf die Optimierung und Digitalisierung der Logistik der Gruppe gelegt. Hierzu gehören unter anderem die Ausstattung des Fuhrparks mit Elektro-Autos, die Verbesserung des Zusammenspieles zwischen Hard- und Software zur Beschleunigung der Prozesse und die Überprüfung der Dimensionierung der Versandkartons zur Vermeidung des Transportes von unbefüllten Volumina.

Weiterhin werden LED- Lampen eingesetzt und eingetauscht, um Energie zu sparen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu erbringen. Zu diversen Themen wurden Sonderprojekte gestartet, um z.B. die Retourenquote zu reduzieren, damit der CO2-Ausstoß für den Transport reduziert werden kann. Im Bereich Einkauf wurde immer mehr auf den Einkauf nachhaltiger Artikel geachtet und neue Lieferanten gewonnen. Insgesamt werden die Beihilfen folglich im Einklang mit den Zielen der EU, insbesondere im Hinblick auf die Klimaziele und die steigende Digitalisierung, verwendet.