Schuhhändler Görtz saniert sich mit Schutzschirm und Eigenverwaltungsverfahren
Der Ukraine-Krieg hat mit den gestiegenen Energiekosten und der starken Inflation zu einer erheblichen Verunsicherung der Kundinnen und Kunden geführt. Die dadurch verursachte Kaufzurückhaltung hatte deutliche Umsatzrückgänge zur Folge. Um die Kostenstrukturen an die veränderten Marktbedingungen anzupassen, hat sich der Schuhhändler Görtz zu einem konsequenten Schritt für die Restrukturierung des Unternehmens entschieden.
Hamburg, 06. September 2022. Görtz, der Hamburger Omnichannelhändler für Fashion und Lifestyle mit rund 160 Filialen in Deutschland und Österreich, hat eine wichtige Weichenstellung für eine nachhaltige Restrukturierung vorgenommen. Die Geschäftsführung hat für die Muttergesellschaft Ludwig Görtz GmbH am 06.09.2022 beim Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens und für die beiden operativen Tochterunternehmen Görtz Retail GmbH und Görtz Logistik GmbH jeweils Anträge auf Anordnung einer Eigenverwaltung gestellt. Mit den gerichtlichen Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung will sich die Görtz-Gruppe (im Folgenden ‚Görtz‘) konsequent restrukturieren und zukunftssicher aufstellen. Das Gericht hat mit Beschluss vom 06.09.2022 das Schutzschirmverfahren bewilligt und auch die Eigenverwaltungsverfahren der Tochtergesellschaften angeordnet.
Der im Februar 2022 ausgebrochene Ukraine-Krieg, die Inflation und steigende Energiepreise führten zu enormer Kaufzurückhaltung in den Filialen und im Onlinegeschäft. Bei dem Schutzschirmverfahren handelt es sich um ein besonderes Verfahren zur Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung. Die Geschäftsführung um Frank Revermann (CEO) und Tobias Volgmann (CFO) bleibt im Amt und ist weiterhin handlungs- und weisungsbefugt. Das Gericht hat Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz von der Kanzlei White & Case zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter wird im Auftrag des Gerichts die Geschäftsführung im Rahmen des Sanierungsverfahrens beaufsichtigen und dieses konstruktiv im Interesse der Gläubiger begleiten. Ziel ist es, die gerichtlichen Sanierungsverfahren von Görtz jeweils zügig mit einem Sanierungsplan abzuschließen. Die Geschäftsführung wird in den kommenden drei Monaten den Plan erarbeiten und dem Gericht vorlegen. Wenn die Gläubiger diesem Plan zustimmen und das Gericht ihn bestätigt, wird der Erhalt und die nachhaltige Fortführung von Görtz gesichert.
Der Geschäftsbetrieb in den Filialen, der Zentrale in Hamburg und den beiden Zentrallagern läuft uneingeschränkt weiter. Alle Stores haben geöffnet. Die Löhne und Gehälter der ca. 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Monate September, Oktober und November 2022 durch die Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit gesichert. Ab Dezember 2022 wird Görtz die Löhne und Gehälter wieder aus eigenen Mitteln zahlen. „Görtz ist eine starke und bekannte Marke, die weiterhin viel Potential in sich trägt. Als Omnichannelhändler sind wir überzeugt, dass wir nach der Sanierung eine erfolgreiche Zukunft erwarten können und ein nachhaltiges Wachstum erzielen werden“, sagt Frank Revermann, CEO von Görtz.